Das vergangene Jahr war von den Vorbereitungen auf das Inkrafttreten der IVG-Revision 6a geprägt. Die Fristen waren eng gesetzt und die Arbeiten liefen entsprechend auf Hochtouren. Aber auch in anderen Bereichen war die IVSK sehr gefordert: Der politische Druck auf die medizinische Begutachtung der IV nahm ab 2010 und im Laufe des vergangenen Jahres stetig zu und erforderte die rasche Einführung einer webbasierten Plattform für die zufällige Vergabe der Aufträge für polydisziplinäre Gutachten.
Darüber hinaus lancierte die IVSK 2011 gemeinsam mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, dem Schweizerischen Gewerbeverband und dem Bundesamt für Sozialversicherungen eine Kampagne für Arbeitgeber. Noch viel zu oft wird die IV als Berentungsversicherung wahrgenommen und bei einer drohenden Arbeitsunfähigkeit zu spät einbezogen. Es ist deshalb wichtig, Angehörige, Ärzte, andere Versicherer und vor allem die Arbeitgeber noch besser über die Möglichkeit der Früherfassung und die Angebote der IV im Bereich der beruflichen Eingliederung zu informieren.



