Unterstützung und Beratung bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen erhalten auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bei der erfolgreichen Umsetzung der IVG-Revision 6a eine entscheidende Rolle spielen. Sie profitieren z.B. von Einarbeitungszuschüssen und finanziellem Schutz, falls der ehemalige IV-Rentenbezüger innert drei Jahren nach der Anstellung erkrankt oder sie können Arbeitnehmende mit gesundheitlichen Problemen während eines mehrmonatigen Arbeitsversuchs testen.
Mit der IVG-Revision 6a wurde zudem der Assistenzbeitrag zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung eingeführt. Erwachsene können in Eigenregie eine Hilfe engagieren, um zuhause zu leben. Minderjährigen soll der Assistenzbeitrag den Besuch einer regulären Schule ermöglichen. Anspruch haben zudem schwer pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, die zu Hause statt in einer Institution gepflegt werden.
IVG-Revision 6b
In der Wintersession 2011 hat der Ständerat die Vorlage zum 2. Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision beraten und sie mit 30 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Die IVG-Revision 6b beinhaltet unter anderem die Einführung eines neuen, stufenlosen Rentensystems. Dieses soll den heute bestehenden Fehlanreiz beseitigen, dass versicherte Personen nach einer erfolgreichen Erhöhung ihres Arbeitspensums weniger Geld zur Verfügung haben als vorher, da ihre Rente stärker gekürzt wird als sich ihr Einkommen erhöht. Die IVG-Revision 6b soll wenn möglich per 2015 in Kraft gesetzt werden.


